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BRIAN Solar
Grundlagen

Photovoltaik-Freiflächenanlagen: Planung & Agri-PV

7 Min. LesezeitBRIAN Solar Ratgeber

Photovoltaik Freiflächenanlagen erzeugen Solarstrom nicht auf Dächern, sondern auf dem Boden – auf Konversionsflächen, entlang von Verkehrswegen oder auf landwirtschaftlichen Flächen. Sie sind ein tragendes Element der Energiewende und erzeugen einen wachsenden Anteil des deutschen Solarstroms. Für Landwirte, Kommunen und Investoren stellen sie gleichermaßen eine wirtschaftliche Chance wie ein komplexes Planungsvorhaben dar. Dieser Ratgeber erklärt, welche Flächen geeignet sind, wie Genehmigung und EEG-Förderung funktionieren und was hinter dem Begriff Agri-Photovoltaik steckt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Freiflächenanlagen benötigen in der Regel einen Bebauungsplan; bevorzugt gefördert werden Konversionsflächen, Randstreifen an Autobahn und Bahn sowie benachteiligte Agrarflächen.
  • Die EEG-Förderung läuft über wettbewerbliche Ausschreibungen der Bundesnetzagentur – wer den Zuschlag erhält, bekommt einen garantierten Einspeisetarif für 20 Jahre.
  • Der Flächenbedarf liegt grob bei 1 bis 1,5 Hektar pro installiertem Megawatt-Peak; der Jahresertrag beträgt je nach Standort etwa 900 bis 1.100 kWh pro kWp.
  • Agri-Photovoltaik (Agri-PV) verbindet Stromerzeugung mit landwirtschaftlicher Nutzung auf derselben Fläche und erhält im EEG eine eigene Förderkategorie.
  • Naturschutz-, Boden- und artenschutzrechtliche Anforderungen spielen eine zentrale Rolle und müssen von Anfang an in die Planung einbezogen werden.

Was sind Photovoltaik-Freiflächenanlagen?

Freiflächenanlagen – auch Solarparks oder Freiland-PV genannt – sind Photovoltaikanlagen, bei denen die Module nicht auf Gebäuden, sondern auf dem Boden aufgeständert werden. Die Leistung reicht von wenigen hundert Kilowatt-Peak bei kleineren Projekten bis in den dreistelligen Megawatt-Bereich bei großen Solar-Parks. Im Unterschied zu Dachanlagen steht bei Freiflächenanlagen die maximale Flächennutzung und Systemvereinfachung im Vordergrund: Aufständerung, Kabelwege und Modulausrichtung können unabhängig von Gebäudegeometrie optimiert werden.

In Deutschland haben Photovoltaik Freiflächenanlagen in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Sie liefern großen Beitrag zur installierten Gesamtleistung und werden über das EEG durch Ausschreibungsverfahren gefördert. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig Ausschreibungsrunden, in denen Projektentwickler ihren Einspeisetarif bieten – das günstigste Angebot erhält den Zuschlag.

Welche Flächen sind geeignet?

Das EEG definiert förderfähige Flächenkategorien für Freiflächenanlagen, um einem unkontrollierten Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzfläche entgegenzuwirken. Die wichtigsten Kategorien sind Konversionsflächen, Randstreifen entlang von Verkehrswegen sowie benachteiligte Agrarflächen.

Konversionsflächen sind ehemalige Militär-, Industrie- oder Bergbauflächen, die nicht mehr ihrer ursprünglichen Nutzung dienen. Sie eignen sich oft besonders gut für Solarparks, weil sie häufig nicht oder nur eingeschränkt anderweitig bebaubar sind und sich außerhalb sensibler Naturräume befinden. Beispiele sind aufgegebene Kasernengelände, Deponien nach Rekultivierungsabschluss oder brachliegende Industrieareale.

Randstreifen an Bundesautobahnen und Schienenwegen – in der Regel bis zu 500 Meter Abstand – sind seit Solarpaket I (2024) erleichtert förderfähig, auch ohne spezifische Benachteiligung der Agrarfläche. Dieser Korridor soll die Flächenkonkurrenz mit der Landwirtschaft entschärfen und gleichzeitig vorhandene Infrastruktur nutzen.

Benachteiligte Agrarflächen gemäß Kulisse der EU-Agrarförderung können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls als Standort dienen. Dabei handelt es sich um Flächen mit eingeschränkter landwirtschaftlicher Produktivität, etwa aufgrund ungünstiger Boden- oder Klimaverhältnisse. Die genaue Abgrenzung folgt dem jeweiligen Landesrecht und der Förderkulisse der Länder.

  • Konversionsflächen (Militär, Industrie, Bergbau): bevorzugt förderfähig
  • Randstreifen bis 500 m an Autobahnen und Schienenwegen: seit Solarpaket I erleichtert
  • Benachteiligte Agrarflächen gemäß EU-Kulisse: unter Auflagen förderfähig
  • Gewässerrandstreifen und sonstige Sonderflächen: landesrechtlich zu prüfen

Genehmigung: Bauleitplanung, Bebauungsplan und Naturschutz

Freiflächenanlagen sind baurechtlich in der Regel als bauliche Anlagen einzustufen und damit genehmigungspflichtig. Im Außenbereich – wo die meisten Freiflächen-PV-Projekte geplant werden – sind sie ohne planerische Grundlage nicht zulässig. Der typische Weg führt über die Aufstellung eines Bebauungsplans durch die zuständige Gemeinde. Die Gemeinde kann über die Bauleitplanung steuern, wo und in welchem Umfang Solarparks entstehen.

Der Bebauungsplan schafft die bauplanungsrechtliche Grundlage und regelt neben dem Geltungsbereich auch Erschließung, Baugrenzen, Ausgleichsmaßnahmen und gestalterische Festsetzungen. Er erfordert eine Öffentlichkeitsbeteiligung und im Regelfall eine Umweltprüfung. Der Vorlauf von der ersten Anfrage bis zum rechtskräftigen Bebauungsplan beträgt häufig ein bis drei Jahre – ein Faktor, der bei der Projektplanung realistisch einkalkuliert werden muss.

Parallel zur Bauleitplanung müssen naturschutzrechtliche Anforderungen erfüllt werden. Dazu gehören in der Regel ein landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), eine Artenschutzprüfung sowie der Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. Befinden sich auf oder nahe der Fläche geschützte Biotope oder Habitatflächen (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete), wird die Prüfung aufwändiger. Naturschutzfachlich gut geplante Solarparks können jedoch durch extensive Begrünung, Insektenblühstreifen und Kleinstrukturen tatsächlich zur Biodiversität beitragen.

EEG-Förderung über Ausschreibungen

Freiflächenanlagen ab 1 MW installierter Leistung nehmen in Deutschland grundsätzlich an wettbewerblichen Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teil. In jeder Ausschreibungsrunde bieten Projektentwickler den Einspeisetarif, zu dem sie bereit sind, ihren Strom einzuspeisen. Die Projekte mit den niedrigsten Geboten erhalten den Zuschlag – und damit den Anspruch auf den gebotenen Tarif für 20 Jahre ab Inbetriebnahme.

Das Ausschreibungsverfahren sichert erfolgreichen Projekten Planungssicherheit, da der Einspeisetarif für zwei Jahrzehnte festgeschrieben ist. Gleichzeitig schafft der Wettbewerb Druck auf die Projektkosten. Wer an einer Ausschreibung teilnehmen möchte, benötigt eine Genehmigung oder zumindest einen rechtskräftigen Bebauungsplan sowie eine Sicherheitsleistung.

Für kleinere Freiflächenanlagen unter bestimmten Leistungsgrenzen gibt es im EEG vereinfachte Regelungen oder die Möglichkeit, ohne Ausschreibung die feste Einspeisevergütung zu beziehen – die genauen Grenzen variieren je nach Anlagenkategorie und Solarpaket-Stand. Projektierer und Investoren sollten hier stets den aktuellen Gesetzesstand prüfen, da das EEG regelmäßig angepasst wird.

Flächenbedarf und Ertrag: Größenordnungen

Als grobe Orientierung gilt: Eine Freiflächenanlage mit 1 MW installierter Leistung benötigt je nach Aufständerungskonzept, Reihenabstand und Geländetopografie etwa 1 bis 1,5 Hektar Bruttofläche. Bei eng aufgeständerten Systemen mit eher flacher Neigung kann der Wert niedriger liegen; bei stärker geneigten Modulen mit größeren Reihenabständen ist mehr Fläche erforderlich.

Der spezifische Jahresertrag hängt stark vom Standort ab. In Süddeutschland – etwa im Hochrhein-Gebiet oder in der Bodenseeregion – sind Jahreserträge von rund 950 bis 1.100 kWh pro installiertem kWp realistisch; in sonnenärmeren norddeutschen Regionen liegen die Werte eher zwischen 850 und 950 kWh/kWp. Eine 1-MW-Anlage erzeugt damit jährlich in der Größenordnung von 900.000 bis über 1.000.000 kWh – genug, um mehrere hundert Haushalte mit Strom zu versorgen.

Diese Zahlen dienen der groben Orientierung. Für eine belastbare Wirtschaftlichkeitsrechnung sind standortspezifische Strahlungsdaten, genaue Systemverluste, Verschattungsanalysen und aktuelle Ausschreibungspreise heranzuziehen.

Agri-Photovoltaik: Doppelnutzung von Fläche und Sonne

Agri-Photovoltaik – kurz Agri-PV – bezeichnet den gleichzeitigen Betrieb von Solarstromerzeugung und Landwirtschaft auf derselben Fläche. Die Module werden dabei so installiert, dass darunter und zwischen den Reihen weiterhin Ackerbau, Gemüse- oder Obstanbau sowie Weidehaltung möglich ist. Im Vergleich zu klassischen Freiflächenanlagen bleibt die landwirtschaftliche Nutzung dauerhaft erhalten – das ist der entscheidende Unterschied.

In der Praxis haben sich verschiedene technische Ansätze etabliert: Hochaufständerungen für Ackerkulturen oder Obst, bei denen Landmaschinen unter den Modulen hindurchfahren können; vertikal aufgeständerte bifaziale Module (Ost-West-Ausrichtung) in Kombination mit Grünlandnutzung; sowie speziell auf Dauerkulturen wie Wein oder Beeren ausgerichtete Überdachungssysteme.

Agri-PV hat im EEG eine eigene Förderkategorie erhalten, verbunden mit spezifischen technischen Mindestanforderungen. Dazu gehört etwa, dass die landwirtschaftliche Flächennutzung nicht wesentlich eingeschränkt werden darf und dass die Anlage die Anforderungen der DIN SPEC 91434 oder vergleichbarer Normen erfüllt. Für Landwirte kann Agri-PV eine attraktive Möglichkeit sein, Einkommen zu diversifizieren, ohne Ackerfläche dauerhaft der Nahrungsmittelproduktion zu entziehen.

  • Hochaufständerungen für Ackerkulturen: Landmaschinen bleiben einsetzbar
  • Vertikale bifaziale Module (Ost-West): kombinierbar mit Grünlandwirtschaft
  • Überdachungssysteme für Dauerkulturen (Wein, Beeren): Schutz und Stromproduktion
  • Eigene EEG-Förderkategorie mit technischen Mindestanforderungen (u. a. DIN SPEC 91434)

Was BRIAN Solar in diesem Bereich leistet

BRIAN Solar ist ein regionaler Fachbetrieb aus Klettgau im Dreieck zwischen Hochrhein, Schwarzwald und dem südlichen Baden-Württemberg. Der Schwerpunkt liegt auf schlüsselfertigen PV-Anlagen für Eigenheime und Gewerbe, ergänzt durch Speicher, Wärmepumpen und Wallboxen aus einer Hand – mit eigenen Montageteams und über 500 realisierten Projekten.

Bei der Planung von Freiflächen- oder Agri-PV-Projekten in der Region arbeitet BRIAN Solar mit erfahrenen Partnern aus Planung und Projektentwicklung zusammen. Wer als Landwirt, Gemeinde oder Investor eine erste Einschätzung zur Machbarkeit eines Freiflächenprojekts im süddeutschen Raum sucht, kann die kostenlose Erstberatung nutzen. Konkrete Wirtschaftlichkeitszahlen, Erlösprognosen oder Genehmigungsaussagen lassen sich seriös erst nach Prüfung des Einzelfalls treffen.

Häufige Fragen

Brauche ich als Grundstückseigentümer einen Bebauungsplan für eine Freiflächenanlage?

In der Regel ja. Freiflächenanlagen im Außenbereich sind ohne planungsrechtliche Grundlage nicht zulässig. Die zuständige Gemeinde muss einen Bebauungsplan aufstellen oder ändern. Ausnahmen gelten unter bestimmten Voraussetzungen für sehr kleine Anlagen oder in bestehenden Gewerbegebieten. Für eine verlässliche Einschätzung ist eine frühzeitige Abstimmung mit der Gemeinde und einem Fachanwalt für Baurecht empfehlenswert.

Wie viel Ertrag bringt ein Hektar Solarpark ungefähr?

Auf einem Hektar lässt sich je nach Aufständerungskonzept eine Leistung von grob 0,7 bis 1 MW installieren. Bei süddeutschen Strahlungsbedingungen entspricht das einem Jahresertrag von etwa 650.000 bis über 1.000.000 kWh. Diese Zahlen sind Näherungswerte; für eine belastbare Prognose sind standortspezifische Strahlungsdaten, Verschattungsanalysen und eine genaue Systemplanung erforderlich.

Muss ich an einer EEG-Ausschreibung teilnehmen oder gibt es auch feste Vergütungen?

Für Freiflächenanlagen ab 1 MW ist die Teilnahme an Ausschreibungen in der Regel Pflicht. Kleinere Anlagen können unter bestimmten Voraussetzungen die feste Einspeisevergütung ohne Ausschreibungsverfahren erhalten. Die genauen Leistungsgrenzen und Ausnahmen sind im EEG geregelt und wurden mit dem Solarpaket I (2024) angepasst. Der aktuelle Gesetzesstand sollte vor Projektbeginn geprüft werden.

Kann ich auf meiner Ackerfläche eine Agri-PV-Anlage errichten und weiter Landwirtschaft betreiben?

Grundsätzlich ja – Agri-PV ist darauf ausgelegt, beides zu kombinieren. Die landwirtschaftliche Hauptnutzung muss erhalten bleiben; die technischen Anforderungen sind im EEG und in der DIN SPEC 91434 definiert. Auch für Agri-PV ist in der Regel ein Bebauungsplan sowie die Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Für Landwirte kann Agri-PV eine attraktive Möglichkeit zur Einkommensdiversifizierung sein, ohne die Fläche dauerhaft aufzugeben.

Welche Naturschutzauflagen sind bei Freiflächenanlagen zu beachten?

In der Regel sind ein landschaftspflegerischer Begleitplan, eine Artenschutzprüfung und ein Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft vorgeschrieben. Liegen Schutzgebiete (FFH, Vogelschutz) in der Nähe, sind zusätzliche Verträglichkeitsprüfungen erforderlich. Gut geplante Solarparks mit extensiver Begrünung und Blühstreifen können jedoch zur lokalen Biodiversität beitragen und werden von Naturschutzbehörden zunehmend differenziert bewertet.

Lohnt sich eine Freiflächen-PV für eine Gemeinde als Projektinitiatorin?

Kommunen können als Verpächter von Flächen, als Anteilseigner von Projektgesellschaften oder über kommunale Gewerbesteuereinnahmen von Solarparks profitieren. Zudem gewinnen Bürgerenergiemodelle an Bedeutung, bei denen die lokale Bevölkerung beteiligt wird. Ob und in welcher Form sich ein Projekt rechnet, hängt stark von Lage, Größe, Genehmigungssituation und Ausschreibungsergebnis ab – pauschale Wirtschaftlichkeitszusagen sind seriös nicht möglich.

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