Wärmepumpen-Förderung 2026: BEG, KfW & BAFA-Liste
Die Wärmepumpenförderung hat sich seit den vieldiskutierten Programmen der Jahre 2022 und 2023 grundlegend verändert. Wer heute eine Wärmepumpe einbauen möchte, beantragt die Förderung nicht mehr beim BAFA, sondern über die KfW – im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die BAFA spielt dennoch weiterhin eine wichtige Rolle: Sie führt die Liste der förderfähigen Wärmepumpen, ohne die kein Förderantrag erfolgreich gestellt werden kann. Dieser Ratgeber erklärt, wie das aktuelle System aufgebaut ist, welche Boni es gibt und worauf Sie beim Antrag achten müssen – klar als Stand 2026 gekennzeichnet, denn Programme und Sätze ändern sich.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Heizungsförderung für Wärmepumpen läuft seit 2024 über die KfW (BEG), nicht mehr über das BAFA – der Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden.
- Die BAFA pflegt weiterhin die Liste förderfähiger Wärmepumpen: Nur gelistete Geräte sind förderberechtigt.
- Auf die Grundförderung (30 % der förderfähigen Kosten) können Klimageschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus und Einkommensbonus addiert werden – bis zu einem gesetzlich gedeckelten Höchstsatz.
- Das GEG schreibt bei neuen Heizungsanlagen mindestens 65 % erneuerbare Energien vor; eine Wärmepumpe erfüllt diese Anforderung in der Regel vollständig.
- Wer Wärmepumpe und PV aus einer Hand plant, kann Eigenverbrauch und Förderoptimierung von Anfang an aufeinander abstimmen.
Von der BAFA-Förderung zur KfW-Heizungsförderung: Was sich geändert hat
Wer sich noch an die Diskussionen rund um die Wärmepumpenförderung 2023 erinnert, kennt einen zentralen Streitpunkt: Das damalige Programm über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) wurde mitten im Jahr verändert, Antragsregeln wurden angepasst und Fördersätze neu justiert. Vieles davon ist heute Vergangenheit. Die Bundesregierung hat die Förderarchitektur für Heizungsanlagen ab dem Jahr 2024 neu geordnet.
Seither ist die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) die zentrale Anlaufstelle für die Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Der Antrag wird im KfW-Kundenportal gestellt – entweder vom Gebäudeeigentümer selbst oder über einen zugelassenen Energie-Effizienz-Experten (EEE). Das BAFA tritt dabei nicht mehr als Bewilligungsbehörde auf, ist aber über seine Produktliste nach wie vor unverzichtbar. Stand 2026 gilt: Antragsweg KfW, Geräteliste BAFA.
Für Eigentümer, die noch im Kopf haben, dass man einen Förderantrag beim BAFA stellt, ist das eine wichtige Korrektur. Wer heute eine Wärmepumpe einbauen lassen möchte und Fördermittel erwartet, muss den Antrag bei der KfW einreichen – und zwar bevor der Installationsauftrag verbindlich erteilt wird.
Die BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen: Was sie ist und warum sie zählt
Auch wenn das BAFA keine Förderanträge mehr bewilligt, hat es eine Schlüsselfunktion behalten: Die Behörde führt das Wärmeerzeuger-Verzeichnis – im Volksmund oft als BAFA-Liste oder – nach dem früheren Suchbegriff – als bafa liste wärmepumpen 2022 bezeichnet. Diese Liste enthält alle Wärmepumpen-Modelle, die die technischen Mindestanforderungen der BEG-Förderung erfüllen. Sie war bereits entscheidend, als Eigentümer nach der bafa liste wärmepumpe 2022 suchten, und das ist sie – unter neuem programmatischen Dach – bis heute.
Ein Gerät landet auf der Liste, wenn der Hersteller es beim BAFA anmeldet und die vorgeschriebenen Effizienzwerte nachweist. Geprüft werden unter anderem die Jahresarbeitszahl (JAZ) unter Normbedingungen sowie die Einhaltung bestimmter Mindest-COP-Werte. Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen beispielsweise andere Nachweise erbringen als Erdwärme-Systeme (Sole-Wasser) oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen.
Für Sie als Bauherr oder Eigentümer bedeutet das: Bevor Sie ein Gerät mit Ihrem Fachbetrieb auswählen, lohnt ein Blick auf die aktuelle BAFA-Liste, die auf der Website des BAFA frei zugänglich ist. Steht das Wunschgerät nicht drauf, entfällt die Förderung – unabhängig davon, wie gut das Gerät im Markt bewertet wird. Seriöse Fachbetriebe arbeiten grundsätzlich nur mit gelisteten Produkten, wenn eine Förderung geplant ist.
Grundförderung und Boni: Wie sich der Fördersatz zusammensetzt
Die BEG-Heizungsförderung kennt einen Grundbetrag, auf den je nach persönlicher und technischer Situation weitere Boni addiert werden können. Der Grundfördersatz für den Heizungstausch liegt (Stand 2026) bei 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Förderfähig sind dabei nicht nur das Gerät selbst, sondern auch Nebenleistungen wie Demontage der alten Heizung, Hydraulischer Abgleich, Umfeldmaßnahmen und Pufferspeicher – sofern sie im Zusammenhang mit dem Heizungstausch anfallen.
Auf den Grundbetrag können bis zu drei Boni aufgestockt werden: Der Klimageschwindigkeitsbonus wird gewährt, wenn eine funktionierende Gas- oder Ölheizung vorzeitig durch eine erneuerbare Heizung ersetzt wird. Er soll den Anreiz erhöhen, nicht auf einen Defekt zu warten. Der Effizienzbonus greift, wenn die eingebaute Wärmepumpe als Wärmequelle natürliche Kältemittel nutzt – zum Beispiel Wärmepumpen mit dem Kältemittel R290 (Propan). Der Einkommensbonus richtet sich an Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unterhalb einer definierten Schwelle und soll die Förderung sozial ausgewogener machen.
Alle Boni zusammengenommen ergeben einen Gesamtfördersatz, der gesetzlich gedeckelt ist – die aktuellen Höchstgrenzen sowohl für den Prozentsatz als auch für die förderfähige Kostenbasis sind bei der KfW nachzulesen. Exakte Beträge zu nennen wäre an dieser Stelle nicht seriös, da die Bundesregierung die Parameter regelmäßig anpasst. Was bleibt: Die Systematik aus Grundförderung plus Boni ist stabil, die konkreten Sätze nicht.
- Grundförderung: 30 % auf förderfähige Kosten (Heizungstausch)
- Klimageschwindigkeitsbonus: für vorzeitigen Ersatz funktionstüchtiger fossil betriebener Heizungen
- Effizienzbonus: für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (z. B. R290/Propan)
- Einkommensbonus: für Haushalte unterhalb einer Einkommensgrenze
- Höchstsatz und förderfähige Kostenbasis: gedeckelt, aktuell bei KfW prüfen
Das GEG und die 65-%-Regel: Welche Pflichten bestehen
Parallel zur Förderlogik greift seit 2024 das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG), das in der öffentlichen Diskussion oft als "Heizungsgesetz" bezeichnet wird. Es schreibt vor, dass neue Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen müssen. Eine Wärmepumpe – ob Luft-Wasser, Sole-Wasser oder Wasser-Wasser – erfüllt diese Anforderung in aller Regel ohne zusätzliche Maßnahmen, weil sie Umweltwärme als primäre Energiequelle nutzt.
Das GEG ist eng an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt: Gemeinden und Städte müssen ausweisen, welche Gebiete perspektivisch durch ein Fernwärmenetz oder ein Wasserstoffnetz versorgt werden könnten. Für Gebäude in solchen Gebieten gelten besondere Übergangsfristen. Für alle anderen gilt die 65-%-Pflicht nach den im GEG festgelegten Übergangszeiträumen. Bestehende Gas- und Ölheizungen genießen Bestandsschutz; wer eine defekte Heizung reparieren lässt, wird nicht sofort zum Wechsel gezwungen. Die Übergangsregelungen sind komplex – lassen Sie sich von einem Fachbetrieb oder einem Energieberater informieren, wie sie für Ihre Situation gelten.
Ein weiterer Baustein ist § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG): Netzbetreiber dürfen sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen – dazu zählt auch die Wärmepumpe – in Engpasssituationen kurzzeitig dimmen. Im Gegenzug erhalten Betreiber reduzierte Netzentgelte. Dieser Mechanismus ist für Verbraucher relevant, weil er die Betriebskosten senken, aber auch kurzfristige Einschränkungen bedeuten kann. Die genauen Konditionen regeln die Netzbetreiber individuell.
Antragsablauf: Erst Antrag, dann Auftrag
Der häufigste Fehler bei der Beantragung staatlicher Wärmepumpenförderung ist ein zeitlicher: Der Antrag muss gestellt werden, bevor der Installationsauftrag rechtswirksam erteilt wird. Wer zuerst unterschreibt und dann beantragt, verliert in der Regel den Förderanspruch. Eine Ausnahme besteht, wenn der Vertrag eine ausdrückliche Rücktrittsklausel enthält, die es erlaubt, den Auftrag rückgängig zu machen, falls die Förderung nicht bewilligt wird. Auch in diesem Fall muss der Antrag vor Baubeginn oder tatsächlicher Beauftragung im KfW-Portal eingehen.
Sobald die KfW die Förderung bewilligt (Zusage), können Sie den Vertrag abschließen und die Installation beauftragen. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Nachweis erbracht: Der Fachbetrieb stellt eine Fachunternehmererklärung aus, die bestätigt, dass die eingebaute Anlage den Anforderungen der BEG entspricht. Diese Erklärung gehört zu den Pflichtdokumenten für die Auszahlung. Erst nach Einreichung aller Nachweise und Freigabe durch die KfW wird der Zuschuss ausgezahlt.
Für Wohneigentümer, die eine solche Antragstellung selbst vornehmen möchten: Das KfW-Kundenportal ist online nutzbar, allerdings sind Kenntnisse über die technischen Anforderungen und Förderbedingungen nötig. Viele Hauseigentümer lassen den Antrag in Absprache mit ihrem Fachbetrieb oder einem Energieberater stellen. BRIAN Solar begleitet Kunden im Raum Klettgau und Südbaden durch diesen Prozess und koordiniert Antragsstellung, Fachunternehmererklärung und Nachweisführung.
Wärmepumpe und PV kombinieren: Förderung und Eigenverbrauch gemeinsam denken
Wer eine Wärmepumpe einbaut, fragt früher oder später nach einer Photovoltaikanlage – und umgekehrt. Das ist kein Zufall, sondern technisch sinnvoll: Die Wärmepumpe verbraucht Strom, die PV-Anlage erzeugt ihn. Wer beides kombiniert, senkt die laufenden Betriebskosten der Wärmepumpe, weil selbst erzeugter Solarstrom deutlich günstiger ist als Netzstrom. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpe bleibt dieselbe – aber der Strom, den sie verbraucht, ist günstiger, wenn er vom Dach kommt.
PV-Anlagen werden heute nicht über einen direkten Zuschuss des Bundes gefördert, profitieren aber vom Nullsteuersatz (0 % Mehrwertsteuer auf Lieferung und Installation seit 2023) und von der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Wärmepumpenförderung über die KfW und die PV-Investition können grundsätzlich parallel realisiert werden – sie schließen sich nicht aus.
BRIAN Solar hat sich auf die Kombination aus PV, Stromspeicher, Wärmepumpe und Wallbox spezialisiert und realisiert diese Projekte seit über 15 Jahren mit eigenen Montageteams im Raum Klettgau, am Hochrhein und im südlichen Schwarzwald. Als Partner von Buderus und Viessmann für Wärmepumpen sowie namhafter PV-Hersteller kennen wir die Anforderungen der Förderung aus der täglichen Praxis. Wer alles aus einer Hand plant, profitiert davon, dass Energiemanagement, Hydraulik und Förderdokumentation von Anfang an aufeinander abgestimmt sind.
Offizielle Stellen und nächste Schritte
Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die Förderlogik, ersetzt aber keine individuelle Beratung. Programme ändern sich, Fördersätze werden angepasst und die Bedingungen hängen von Ihrer konkreten Situation ab. Für verlässliche, aktuelle Informationen empfehlen wir die offiziellen Stellen direkt: Das KfW-Kundenportal unter kfw.de für die Heizungsförderung BEG, die BAFA-Website unter bafa.de für die aktuelle Liste förderfähiger Wärmepumpen und die Bundesförderung für Energieberatung (EBN, ebenfalls über BAFA abrufbar) für einen unabhängigen Energieberater.
Wer eine Wärmepumpe im Raum Klettgau, am Hochrhein oder im südlichen Baden-Württemberg plant, kann sich darüber hinaus an BRIAN Solar wenden. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung an, klären gemeinsam mit Ihnen die Förderbedingungen und begleiten das Projekt von der Antragsstellung bis zur schlüsselfertigen Übergabe.
Häufige Fragen
Wo stelle ich 2026 den Förderantrag für eine Wärmepumpe?
Der Antrag wird im KfW-Kundenportal gestellt, nicht mehr beim BAFA. Das BAFA ist weiterhin für die Produktliste zuständig, die Bewilligung und Auszahlung der Heizungsförderung BEG läuft aber über die KfW. Wichtig: Der Antrag muss vor Auftragserteilung an den Installationsbetrieb eingehen – erst danach darf ein verbindlicher Werkvertrag unterschrieben werden.
Was ist die BAFA-Liste und warum muss meine Wärmepumpe darauf stehen?
Die BAFA-Liste (offiziell: Wärmeerzeuger-Verzeichnis des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) enthält alle Wärmepumpen-Modelle, die die technischen Mindestanforderungen der BEG-Förderung erfüllen. Nur Geräte, die auf dieser Liste stehen, sind förderfähig. Hersteller melden ihre Produkte beim BAFA an und weisen Effizienzwerte nach. Die Liste ist auf der BAFA-Website kostenlos einsehbar und wird regelmäßig aktualisiert.
Welche Boni kann ich auf die Grundförderung aufstocken?
Auf den Grundfördersatz von 30 Prozent der förderfähigen Kosten können der Klimageschwindigkeitsbonus (vorzeitiger Ersatz einer funktionsfähigen fossil betriebenen Heizung), der Effizienzbonus (Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel, z. B. R290/Propan) und der Einkommensbonus (Haushaltseinkommen unterhalb einer Grenze) kumuliert werden. Der Gesamtfördersatz ist gesetzlich gedeckelt. Aktuelle Prozentwerte und Obergrenzen finden Sie bei der KfW, da sie regelmäßig angepasst werden.
Gilt die Wärmepumpenförderung auch, wenn ich gleichzeitig eine PV-Anlage installiere?
Ja, beide Maßnahmen können grundsätzlich kombiniert werden. Die Wärmepumpenförderung über die KfW-BEG und eine PV-Investition schließen sich nicht aus. PV-Anlagen werden nicht direkt bezuschusst, profitieren aber vom Nullsteuersatz (0 % MwSt. seit 2023) und der Einspeisevergütung nach dem EEG. Wer beides aus einer Hand plant, kann die Eigenverbrauchsstrategie und die Förderanträge aufeinander abstimmen.
Was besagt das GEG für meine bestehende Gasheizung?
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass neue Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen müssen. Bestehende funktionstüchtige Gasheizungen genießen Bestandsschutz und müssen nicht sofort getauscht werden. Wenn Ihre Heizung aber defekt oder irreparabel ist, greifen je nach Gemeinde und kommunaler Wärmeplanung bestimmte Übergangsfristen. Ein Fachbetrieb oder Energieberater kann Ihnen erklären, welche Regel für Ihr Gebäude und Ihre Gemeinde konkret gilt.
Was ist der Unterschied zwischen JAZ und COP bei einer Wärmepumpe?
Der COP (Coefficient of Performance) ist ein Momentanwert: Er beschreibt, wie viele Kilowattstunden Wärme die Wärmepumpe in einem bestimmten Betriebspunkt aus einer Kilowattstunde Strom erzeugt. Der COP schwankt stark je nach Außentemperatur und Vorlauftemperatur. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) ist der über das gesamte Heizjahr gemittelte Wert und damit die aussagekräftigere Kennzahl für die Gesamteffizienz der Anlage. Für Förderanträge und Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird fast immer die JAZ herangezogen.
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