Strom einspeisen: So funktioniert PV-Einspeisung & Vergütung
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, erzeugt an sonnigen Tagen mehr Strom als der Haushalt im gleichen Moment verbraucht. Dieser Überschuss fließt automatisch ins öffentliche Netz – und dafür erhält der Anlagenbetreiber eine gesetzlich geregelte Vergütung. Wie das Strom einspeisen technisch funktioniert, was das EEG vorgibt, wie die Anmeldung abläuft und wann der Eigenverbrauch wirtschaftlich sinnvoller ist als die Einspeisung, erklärt dieser Ratgeber sachlich und praxisnah.
Das Wichtigste in Kürze
- Nicht selbst verbrauchter Solarstrom fließt automatisch ins Netz; dafür gilt eine gesetzliche Einspeisevergütung nach EEG über 20 Jahre.
- Neue Anlagen erhalten je nach Größe und Einspeiseart aktuell grob zwischen 8 und 13 Cent pro Kilowattstunde – die genauen Sätze werden regelmäßig angepasst.
- Vor Inbetriebnahme müssen Anlage und Einspeisezähler beim Netzbetreiber angemeldet sowie die Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden.
- Eigenverbrauch ist wirtschaftlich meist deutlich attraktiver als Einspeisung, weil selbst genutzter Solarstrom teuren Netzstrom ersetzt statt nur die niedrigere Vergütung zu erzielen.
- Seit 2023 gilt 0 % MwSt. auf PV-Anlagen bis 30 kWp; PV-Anlagen bis 30 kWp sind zudem von der Einkommensteuer auf den Betrieb befreit.
Wie Strom einspeisen technisch funktioniert
Eine Photovoltaikanlage erzeugt tagsüber Gleichstrom, den der Wechselrichter in netzkonformen Wechselstrom umwandelt. Dieser Strom wird zunächst im Gebäude verteilt – laufende Verbraucher wie Kühlschrank, Beleuchtung oder Wärmepumpe werden direkt damit versorgt. Übersteigt die momentane Erzeugung den Bedarf, fließt der Überschuss automatisch über den Netzanschlusspunkt in das öffentliche Stromnetz.
Für diesen Vorgang ist ein Zweirichtungszähler (bidirektionaler Zähler) notwendig, der sowohl den Netzbezug als auch die eingespeiste Menge getrennt erfasst. In vielen Neubauten und bei Anlagenneuinstallationen wird dieser Zähler durch den zuständigen Netzbetreiber montiert oder der vorhandene Zähler entsprechend getauscht. Der Wechselrichter moderner Anlagen erfasst intern ebenfalls Erzeugung, Eigenverbrauch und Einspeisung – und stellt diese Daten per App oder Webportal bereit.
Die PV-Einspeisung erfolgt vollautomatisch: Es gibt kein Ventil, das geöffnet werden müsste, und keine manuelle Steuerung für den Grundbetrieb. Wer jedoch die Einspeisung steuern und den Eigenverbrauch maximieren möchte, kann ein Energiemanagementsystem einsetzen, das Speicher, Wallbox und weitere Verbraucher koordiniert.
Überschusseinspeisung und Volleinspeisung: zwei Modelle
Das EEG unterscheidet grundsätzlich zwei Einspeisemodelle. Bei der Überschusseinspeisung (auch Teileinspeisung genannt) wird der selbst erzeugte Solarstrom vorrangig im Gebäude verbraucht; nur der nicht benötigte Überschuss fließt ins Netz. Das ist das Standardmodell für Hausdachanlagen und wirtschaftlich für die meisten Privathaushalte die sinnvollere Variante.
Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Solarstrom ins Netz abgegeben und der eigene Bedarf vollständig aus dem Netz gedeckt. Dieses Modell war in frühen EEG-Perioden mit sehr hohen Vergütungssätzen oft lukrativ; bei den aktuell niedrigeren Vergütungen rechnet es sich für Privathaushalte selten. Es gibt jedoch Ausnahmen – etwa wenn das Gebäude tagsüber kaum bewohnt ist und kein Speicher vorhanden ist.
Wichtig: Wer sich für ein Modell entscheidet, muss dies beim Anmeldeprozess gegenüber dem Netzbetreiber angeben. Bei Überschusseinspeisung werden Eigenverbrauch und Einspeisung getrennt gemessen und abgerechnet.
- Überschusseinspeisung: Eigenverbrauch hat Vorrang, nur der Rest wird eingespeist – Standardmodell für Privathaushalte
- Volleinspeisung: gesamter Solarstrom wird eingespeist, eigener Bedarf vollständig über Netz gedeckt – selten wirtschaftlich bei aktuellen Vergütungssätzen
- Das gewählte Modell muss bei der Anmeldung beim Netzbetreiber angegeben werden
Einspeisevergütung nach EEG: Was Sie 2026 wissen müssen
Die Einspeisevergütung ist gesetzlich im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und gilt für neue Anlagen ab Inbetriebnahme für die Dauer von 20 Jahren. Der Vergütungssatz ist für die gesamte Förderlaufzeit fest – was langfristige Planungssicherheit bietet. Für Anlagen, die nach dem 1. Februar 2024 (Solarpaket I) in Betrieb genommen werden, gelten die jeweils aktuell gültigen Sätze, die sich an einem Degression-Mechanismus orientieren und regelmäßig angepasst werden.
Für Anlagen mit Überschusseinspeisung liegt die Vergütung aktuell – je nach Anlagengröße und ob ein Mieterstrom- oder Gemeinschaftsprojekt vorliegt – grob im Bereich von 8 bis 13 Cent pro Kilowattstunde. Kleinere Anlagen bis 10 kWp erhalten in der Regel einen etwas höheren Satz als größere. Da sich die Sätze durch die Degression im Jahresverlauf ändern können, sollten Sie den aktuell gültigen Vergütungssatz bei Inbetriebnahme mit Ihrem Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur prüfen.
Anlagen über 100 kWp nehmen in der Regel an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teil, statt automatisch einen Festsatz zu erhalten. Für typische Hausdachanlagen zwischen 5 und 20 kWp gilt jedoch der gesetzliche Festsatz – ohne Ausschreibungsverfahren.
PV-Anlagen bis 30 kWp sind seit dem Jahressteuergesetz 2022 (wirksam ab 2023) von der Einkommensteuer auf Einnahmen aus Betrieb und Einspeisung befreit. Darüber hinaus gilt seit Anfang 2023 der Nullsteuersatz (0 % MwSt.) auf Lieferung und Installation von PV-Anlagen sowie Stromspeichern bis 30 kWp. Beide Regelungen haben die Wirtschaftlichkeit privater Anlagen spürbar verbessert.
Anmeldung: Netzbetreiber, MaStR und Zweirichtungszähler
Bevor eine PV-Anlage Strom einspeisen darf, sind zwei Anmeldungen verpflichtend: beim zuständigen Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur.
Der Netzbetreiber muss vor Inbetriebnahme über die geplante Anlage informiert werden – in der Regel über ein Online-Formular oder ein Inbetriebnahmeprotokoll. Der Netzbetreiber prüft die Netzverträglichkeit, gibt ggf. technische Anforderungen vor und sorgt für die Montage oder Freischaltung des Zweirichtungszählers. Ohne diese Anmeldung und den korrekten Zähler kann keine Einspeisung vergütet werden.
Im Marktstammdatenregister muss jede Erzeugungsanlage registriert sein – das gilt auch für Balkonkraftwerke. Das Solarpaket I (2024) hat den Registrierungsprozess vereinfacht: Kleine Anlagen können über ein vereinfachtes Verfahren angemeldet werden. Die Registrierung im MaStR ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme durchzuführen.
Bei einem schlüsselfertigen Auftrag übernehmen Fachbetriebe wie BRIAN Solar in der Regel die Kommunikation mit dem Netzbetreiber und unterstützen bei der MaStR-Registrierung. Das erspart dem Anlagenbesitzer Bürokratieaufwand und stellt sicher, dass alle Fristen eingehalten werden.
- Anmeldung beim Netzbetreiber vor Inbetriebnahme – Netzverträglichkeit, Zählerauftrag
- Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme
- Zweirichtungszähler (bidirektional) für getrennte Messung von Einspeisung und Netzbezug erforderlich
- Abschluss eines Einspeisevertrags mit dem Netzbetreiber für die Vergütung
Eigenverbrauch vs. Einspeisung: Was rechnet sich mehr?
Der wirtschaftliche Vergleich ist eindeutig: Selbst verbrauchter Solarstrom ist in den allermeisten Fällen wertvoller als eingespeister Strom. Der Grund liegt im Preisunterschied zwischen Haushaltsstrompreis und Einspeisevergütung. Wer einen Kilowattstunden selbst verbraucht, spart den Netzstrombezug – je nach Tarif und Netzgebiet derzeit grob 30 bis 38 Cent pro Kilowattstunde. Wer diese Kilowattstunde stattdessen einspeist, erhält lediglich etwa 8 bis 13 Cent Vergütung.
Das bedeutet: Jede selbst genutzte Kilowattstunde Solarstrom hat einen etwa zwei- bis viermal so hohen wirtschaftlichen Nutzen wie eine eingespeiste. Deshalb ist es lohnend, den Eigenverbrauch so weit wie möglich zu erhöhen – durch zeitlich angepasste Gerätenutzung, eine Wärmepumpe, eine steuerbare Wallbox oder einen Batteriespeicher.
Ein Batteriespeicher ermöglicht es, den Solarstromüberschuss des Tages für die abend- und nachtstündliche Versorgung zu nutzen. Damit steigt die Eigenverbrauchsquote von typisch 25 bis 35 Prozent (ohne Speicher) auf 60 bis 80 Prozent. Die Mehrkosten für den Speicher amortisieren sich durch die eingesparten Netzbezugskosten – die genaue Rechnung hängt von Anlagengröße, Speicherkapazität, Strompreisen und Verbrauchsprofil ab.
BRIAN Solar plant PV-Anlage, Speicher, Wärmepumpe und Wallbox als aufeinander abgestimmtes Gesamtsystem aus einer Hand. So wird der Eigenverbrauch von Anfang an optimiert – und der Anteil des Stroms, der ins Netz fließt, auf das wirtschaftlich vertretbare Minimum reduziert.
Was passiert nach 20 Jahren Vergütungsdauer?
Nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Vergütungsfrist entfällt die gesetzliche Vergütung. Anlagen, die zwischen 2000 und 2004 installiert wurden, sind bereits aus der Förderung herausgefallen; jedes Jahr kommen weitere hinzu. Das bedeutet aber nicht, dass die Anlage wertlos wird.
Der erzeugte Solarstrom kann weiterhin selbst verbraucht werden – und angesichts steigender Netzstrompreise ist das wirtschaftlich oft attraktiver denn je. Für die Resteinspeisung gibt es mehrere Optionen: Direktvermarktung über einen Dienstleister, Einspeisevertrag zum Marktwert mit dem Netzbetreiber oder – seit dem Solarpaket I – vereinfachte Wege für Altanlagen.
Wer in einer solchen Situation ist oder plant, eine Altanlage weiterzubetreiben oder zu modernisieren, sollte die Optionen frühzeitig prüfen. Ein regionaler Fachbetrieb kann einschätzen, ob eine Repowering-Maßnahme, eine Speichernachrüstung oder ein Wechsel in die Direktvermarktung sinnvoll ist.
Häufige Fragen
Was bedeutet Strom einspeisen konkret?
Strom einspeisen bedeutet, dass Solarstrom, der im Gebäude nicht sofort selbst verbraucht wird, automatisch in das öffentliche Stromnetz abgegeben wird. Der Netzbetreiber nimmt diesen Strom ab und vergütet ihn nach dem gesetzlichen Einspeisevergütungssatz des EEG. Voraussetzung ist ein Zweirichtungszähler und eine ordnungsgemäße Anmeldung beim Netzbetreiber.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Die genaue Höhe hängt von der Anlagengröße, dem Inbetriebnahmedatum und dem Einspeisemodell ab. Für neue Anlagen mit Überschusseinspeisung bewegt sich die Vergütung aktuell grob im Bereich von 8 bis 13 Cent pro Kilowattstunde. Da die Sätze durch einen Degression-Mechanismus regelmäßig angepasst werden, empfiehlt sich eine Rückfrage beim Netzbetreiber oder ein Blick auf die aktuellen Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur. In einer kostenlosen Beratung bei BRIAN Solar erhalten Sie aktuelle Zahlen für Ihre geplante Anlage.
Muss ich die Einspeisung beim Finanzamt angeben?
Für PV-Anlagen bis 30 kWp gilt seit 2023 die Einkommensteuerbefreiung: Einnahmen aus Betrieb und Einspeisung müssen in der Einkommensteuererklärung nicht mehr angegeben werden. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem Veranlagungsjahr 2022. Wer größere Anlagen betreibt oder Mieterstromkonzepte umsetzt, sollte einen Steuerberater hinzuziehen.
Wie melde ich meine PV-Anlage zur Einspeisung an?
Es sind zwei Anmeldungen erforderlich: Vor Inbetriebnahme muss die Anlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden – dieser sorgt für den Zweirichtungszähler und schließt den Einspeisevertrag ab. Zusätzlich ist jede Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur zu registrieren, in der Regel innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Schlüsselfertige Anbieter wie BRIAN Solar übernehmen diese Schritte üblicherweise im Rahmen des Auftrags.
Lohnt sich ein Batteriespeicher, wenn ich Strom einspeisen kann?
In den meisten Fällen ja, weil selbst genutzter Solarstrom wirtschaftlich wertvoller ist als eingespeister: Eigenverbrauch ersetzt teuren Netzstrom (ca. 30–38 Cent/kWh), während die Einspeisevergütung nur etwa 8–13 Cent/kWh beträgt. Ein Batteriespeicher erhöht die Eigenverbrauchsquote von typisch 25–35 % auf 60–80 % und reduziert damit den Netzbezug deutlich. Ob sich der Speicher in Ihrem konkreten Fall rechnet, lässt sich in einer individuellen Wirtschaftlichkeitsberechnung ermitteln.
Was passiert nach den 20 Jahren Einspeisevergütung?
Nach Ablauf der EEG-Vergütungsfrist entfällt die gesetzliche Vergütung; die Anlage kann aber weiter betrieben werden. Der Solarstrom kann weiterhin selbst verbraucht werden – angesichts steigender Netzstrompreise oft attraktiver als je zuvor. Für die Resteinspeisung stehen Direktvermarktung oder vertragliche Lösungen mit dem Netzbetreiber zur Verfügung. Das Solarpaket I (2024) hat für Altanlagen vereinfachte Übergangswege geschaffen.
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